Meta streicht Klausel, die auf KI-Training mit Verlagsseiten hindeutete
Meta hat eine Klausel aus seinen Geschäftsbedingungen entfernt, die nahelegte, dass das Unternehmen Inhalte von Websites seiner Geschäftskontoinhaber zum Training seiner KI nutzen könnte. Zuvor hatte es Kritik von Rechtsexperten gegeben.

Meta hat eine Bestimmung aus seinen kürzlich überarbeiteten kommerziellen Nutzungsbedingungen gestrichen. Kritiker hatten gewarnt, das Unternehmen könnte damit Verlagswebsites auslesen, um seine Modelle für künstliche Intelligenz zu trainieren. Die Streichung wurde am 17. Oktober 2026 bekannt.
In den aktualisierten Bedingungen hieß es, Meta dürfe alle Inhalte aus den Domains, Webseiten oder URLs eines Geschäftskontos verwenden, um seine Produkte und Dienste bereitzustellen, weiterzuentwickeln, zu verbessern, zu erforschen, zu trainieren und in ihrer Integrität zu erhalten. Die Formulierung erregte rasch Aufmerksamkeit bei Verlagen, die wissen wollten, wie ihre Inhalte genutzt werden könnten.
Experten sehen weitreichende Befugnis
Rechtsexperten bezeichneten die Klausel als ungewöhnliche Regelung. Ihrer Lesart nach hätte Meta damit die Erlaubnis erhalten können, die Website jedes Verlags mit einem Meta-Geschäftskonto zu crawlen und die Inhalte in die KI-Trainingsprozesse des Unternehmens einzuspeisen.
Ein Meta-Sprecher erklärte zunächst, die überarbeiteten Bedingungen bedeuteten keine Änderung in der Art und Weise, wie das Unternehmen das Web durchsuche. Die Bestimmung wurde inzwischen aus dem Dokument entfernt.
In einer Stellungnahme teilte Meta mit, die zusammengeführten Crawling-Bedingungen gälten nur für seine Werbe- und Geschäftsprodukte, und dies habe man in den Bedingungen selbst ausdrücklich klargestellt. „Es ändert nichts an der Art, wie Meta Web-Crawler einsetzt“, so das Unternehmen.
Ein heikler Moment für KI und Urheberrecht
Der Vorfall fällt in eine Zeit, in der KI-Entwickler wegen der Beschaffung ihrer Trainingsdaten anhaltend rechtlich unter Beobachtung stehen. Meta gewann im vergangenen Jahr eine prominente Urheberrechtsklage, doch andere Verfahren gegen KI-Unternehmen, darunter auch gegen Meta, laufen noch.
Die rasche Kehrtwende zeigt, wie genau Verlage heute die Verträge großer Technologieplattformen prüfen. Schon ein einziger Satz, der nahelegt, Inhalte könnten in das Modelltraining einfließen, reicht aus, um Widerspruch auszulösen, während Medienhäuser darauf bestehen, die Kontrolle darüber zu behalten, wie ihre Arbeit genutzt wird.
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