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Neue Geschäftsbedingungen von Meta sorgen für Alarm: KI-Crawling von Websites

Meta soll sich mit aktualisierten Geschäftsbedingungen weitreichende Rechte sichern, um die Websites von Unternehmen, die seine Tools nutzen, für die KI-Entwicklung zu durchsuchen – ohne standardisierte Widerspruchsmöglichkeit.

AIHere-Nachrichtenredaktion· 2 Min. Lesezeit
Illustration von Roboterarmen, die eine stilisierte Website abtasten, während abstrakte Figuren, die Verlage darstellen, zusehen.
Foto: LPS.1 / Wikimedia Commons, CC0

Aktualisierte Geschäftsbedingungen für die Business-Tools von Meta auf Facebook, Instagram und WhatsApp stoßen Mitte Oktober 2026 bei Verlagen und Unternehmen auf Kritik. Den Vorwürfen zufolge gewähren die neuen Bedingungen Meta großen Spielraum, Domains, die mit diesen Business-Konten verknüpft sind, automatisch zu crawlen, um eigene KI-Systeme zu entwickeln.

Der Hauptkritikpunkt lautet, dass es den Berichten zufolge keine standardisierte Möglichkeit gibt, zu widersprechen. Unternehmen könnten sich so vor die Wahl gestellt sehen, im kommerziellen Ökosystem von Meta zu bleiben oder zuzulassen, dass ihre eigenen Webinhalte durchsucht werden. Für unabhängige Verlage, die stark auf Traffic aus sozialen Netzwerken angewiesen sind, würde ein Rückzug bedeuten, einen Teil ihres Publikums zu verlieren.

Paywalls und Test-Zugangsdaten

Kritiker hinterfragen zudem Klauseln, die Meta laut Berichten die Erstellung von Test-Zugangsdaten erlauben sollen, und was dies für Paywalls und Mitgliedschaftssysteme bedeutet, mit denen Nachrichtenseiten ihre Abo-Einnahmen schützen. Wie diese Klauseln in der Praxis funktionieren und wie weit die vertragliche Erlaubnis tatsächlich reicht, lässt sich auf Basis der bisherigen Aussagen nicht feststellen.

Meta weist laut Berichten darauf hin, dass Seitenbetreiber automatisierte Crawler über eine robots.txt-Datei blockieren können. Diese Datei gibt Bots jedoch lediglich Anweisungen; sie ist kein Zugriffsschutz, und ob sie eingehalten wird, hängt vom Betreiber des Crawlers ab.

Rechtliche und wirtschaftliche Tragweite

James Grimmelmann, Professor an der Cornell Law School, hat die rechtliche Seite des Streits hervorgehoben. Inhaber von Inhalten wollen die Bedingungen festlegen, unter denen ihr Material genutzt wird. Hängt der Zugang zu den kommerziellen Diensten einer Plattform jedoch davon ab, feste Vertragsbedingungen zu akzeptieren, schrumpft ihr Verhandlungsspielraum. Eine vertragliche Erlaubnis zu bestimmtem Zugriff setzt zudem nicht automatisch Urheberrecht, Nutzungsbedingungen der Websites oder geltendes Recht außer Kraft; all dies muss gesondert geprüft werden.

Die Kontroverse fällt in eine Zeit, in der Meta auch Geld mit ausgehenden Links verdienen will, was die Frage nach dem Machtverhältnis zwischen Plattformen und Verlagen verschärft. Dennoch gibt es bislang keine konkreten technischen Details dazu, wie viel gecrawlter Inhalt genutzt würde oder wie er in die Modelle von Meta einfließen soll.

#Meta#KI-Trainingsdaten#Web-Crawling#Verlage#Urheberrecht

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